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AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand: Juli 2024

Geltungsbereich
Cashflow Conference GmbH, Wilhelmstraße 4, 70182 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (nachfolgend „Cashflow Conference“), veranstaltet Seminare, Vorträge, Kurse, Coachings, Consultings und andere Events (nachfolgend zusammen „Veranstaltungen“ bzw. einzeln „Veranstaltung“).  

Cashflow Conference vertreibt online digitale Inhalte, z. B. Coaching-Videos, Abonnements, Ausbildungen, Workbooks, Sprachnotizen (nachfolgend zusammen „Content“).

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Cashflow Conference und dem Kunden. Teil A gilt für alle von diesen AGB erfassten Verträge. Teil B enthält besondere Bestimmungen für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen. Teil C enthält besondere Bestimmungen für Verträge über den Bezug von Content. Teil D enthält Haftungsausschluss und medizinische Hinweise.

A Gemeinsame Bestimmungen 


Widerrufsrecht für Verbraucher: Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufserklärung
Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Kaufbestätigung. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Cashflow Conference mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unten wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet, und zwar an folgende Adresse:

Cashflow Conference GmbH
Wilhelmstraße 4
70182 Stuttgart
info@cashflow-conference.de

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Cashflow Conference ihm alle Zahlungen, die Cashflow Conference von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrags bei Cashflow Conference eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Cashflow Conference dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, Cashflow Conference und der Kunde haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird Cashflow Conference dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. 
Der Kunde kann für den Widerruf folgendes Muster-Widerrufsformular verwenden:

„An:
Cashflow Conference GmbH
Wilhelmstraße 4
70182 Stuttgart

Hiermit widerrufe ich den von mir mit Buchung vom […] und Bestätigung von Cashflow Conference vom […] abgeschlossenen Vertrag über das folgende Produkt: […].

[Name des Verbrauchers]
[Anschrift des Verbrauchers]
[Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)]
[Datum]“
[Anmerkung für den Verbraucher: bitte passende Angaben einsetzen]


Das Widerrufsrecht ist gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, soweit Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betroffen sind, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist etwa bei Eintrittskarten für einschlägige Veranstaltungen der Fall.

Rücktritt
Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die Cashflow Conference erst nach Vertragsschluss bekannt wird und die den Anspruch von Cashflow Conference auf die Gegenleistung gefährdet, berechtigt Cashflow Conference zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher Forderungen. Cashflow Conference ist dann auch berechtigt, für weitere geschuldete Leistungen Vorkasse zu verlangen und/oder bei Verträgen mit Unternehmern ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei Verträgen mit Verbrauchern nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. 
Gesetzliche Bestimmungen zur Beendigung von Verträgen bleiben unberührt. 

Haftung
In den folgenden Fällen ist die Haftung von Cashflow Conference auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, die typischerweise bei der Durchführung von Verträgen dieser Art entstehen, beschränkt: 
1. im Fall der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt, sowie
2. im Fall der grob fahrlässigen Verletzung von sonstigen Pflichten, außer es liegt grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Cashflow Conference vor.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Cashflow Conference, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Cashflow Conference für alle Schäden außerdem je Schadensereignis auf die Summe des Teilnahmeentgelts beschränkt.

Cashflow Conference haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen bzw. des Content. 

Sämtliche genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Geistiges Eigentum
Sämtliche Hand-Outs, Folien, Präsentationen und weitere Dokumente, die der Kunde bzw. Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. dem Vertragsabschluss erhält („Veranstaltungsunterlagen“) sowie Content sind urheberrechtlich und ggf. durch weitere Schutzrechte (Marke, Patent, Design u. a.) geschützt. Cashflow Conference räumt dem Kunden bzw. dem Teilnehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den geschützten Inhalten für den persönlichen Gebrauch ein. Es ist insbesondere nicht gestattet, Veranstaltungsunterlagen bzw. Content – auch auszugsweise – zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen oder öffentlich wiederzugeben, etwa durch öffentliche Zugänglichmachung („Einstellen ins Internet“). 

Änderungen dieser AGB
Cashflow Conference behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aufgrund von veränderten gesetzlichen, behördlichen oder technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach Treu und Glauben zumutbar sind. 

Cashflow Conference wird den Kunden spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB per E-Mail auf die Änderungen hinweisen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb dieser Frist und (a) nimmt er bzw. der Teilnehmer an der Veranstaltung teil bzw. (b) bezieht er weiterhin Content, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. Im Falle des Widerspruchs behält sich Cashflow Conference ausdrücklich seine Kündigungsrechte vor. Cashflow Conference wird den Kunden noch einmal gesondert auf sein Widerspruchsrecht, die Frist zu dessen Ausübung und die Rechtsfolgen von Schweigen und Widerspruch hinweisen.

Datenschutz
Cashflow Conference verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und ggf. des Teilnehmers in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter https://cashflow-conference.com/datenschutz/ abgerufen werden können. 

Allgemeine Bestimmungen
Soweit nicht anders bestimmt, bedürfen Erklärungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform. Auch ein Verzicht auf die Schriftform muss schriftlich erfolgen. 

Für Erklärungen gegenüber Cashflow Conference in Textform muss der Kunde die in den Buchungsunterlagen genannte E-Mail-Adresse verwenden.

Die vorliegenden AGB sowie die zwischen Cashflow Conference und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Convention on the International Sale of Goods – CISG) ist ausgeschlossen.

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform findet sich hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Cashflow Conference ist weder bereit noch verpflichtet dazu, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB, auch betreffend Wirksamkeit, Kündigung und Beendigung, ist – wenn der Kunde Unternehmer ist – Stuttgart. 

B Teilnahme an Veranstaltungen


Buchung und Vertragsschluss
Der Kunde kann die Teilnahme an einer Veranstaltung für sich selbst oder für Dritte buchen. 

Wenn der Kunde die Teilnahme für Dritte bucht, kommt der Vertrag zwischen ihm und Cashflow Conference zustande. Dieser Vertrag ist weder ein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB noch ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. 

Cashflow Conference stellt dem Kunden vor Buchung detaillierte Informationen zur Veranstaltung, insbesondere zu Leistungsumfang, Preis und Buchungsfrist, zur Verfügung (alle diese Informationen nachfolgend „Buchungsunterlagen“). Soweit die Buchungsunterlagen keine Bestimmung enthalten, gelten die vorliegenden AGB. Soweit Bestimmungen in den Buchungsunterlagen von denen der vorliegenden AGB abweichen, gelten erstere. 

Der Vertrag zwischen Cashflow Conference und dem Kunden über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt dadurch zustande, dass Cashflow Conference die Buchung des Kunden in Text- oder Schriftform bestätigt. 

Cashflow Conference setzt für alle Veranstaltungen eine Mindest- und eine Maximalteilnehmerzahl fest. Liegen Cashflow Conference mehr Buchungen vor als Plätze vorhanden sind, entscheidet Cashflow Conference nach billigem Ermessen über die Teilnahme. 

Leistungen
Das Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung („Teilnahmeentgelt“) umfasst, wenn nicht im Einzelfall anders angegeben, lediglich die persönliche Teilnahme des Kunden bzw. von Dritten, deren Teilnahme der Kunde gebucht hat. 

Anreise und Übernachtung gehören nicht zum Leistungsumfang. 

Preise und Bezahlung
Die Höhe des Teilnahmeentgelts ergibt sich aus den Buchungsunterlagen. 

Wenn nicht anders vereinbart, stellt Cashflow Conference dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss das Teilnahmeentgelt in Rechnung. Mit Zugang der Rechnung ist das Teilnahmeentgelt fällig und innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu überweisen.

Sämtliche vereinbarten Entgelte verstehen sich netto. Ggf. anfallende Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist zusammen mit dem jeweiligen Entgelt zu entrichten. 

Der Kunde ist zur Aufrechnung mit einer Zahlungsforderung von Cashflow Conference sowie zur Zurückbehaltung von Zahlungen an Cashflow Conference nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Cashflow Conference nicht bestritten oder anerkannt wird.

Änderungen und Ausfall von Veranstaltungen
Cashflow Conference behält sich vor, die Veranstaltung im für den Kunden zumutbaren Rahmen zu ändern, insbesondere angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen oder den Veranstaltungsort zu verlegen. 

Cashflow Conference behält sich vor, die Veranstaltung aus triftigen Gründen abzusagen, z. B. wegen Verhinderung eines Referenten, Störungen am Veranstaltungsort, Schließung des Veranstaltungslokals, behördlichen Anordnungen oder Verfügungen oder höherer Gewalt.  

Cashflow Conference verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über eine Absage und Änderungen der Veranstaltung, insbesondere einen Wechsel des Referenten, zu informieren. 

Zumutbare Änderungen der Veranstaltung berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. 

Bei Absage einer Veranstaltung erstattet Cashflow Conference das bezahlte Teilnahmeentgelt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere erstattet Cashflow Conference eventuelle Kosten im Zusammenhang mit Leistungen nicht, die der Kunde bzw. Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung bei weiteren Dienstleistern (z. B. Hotels, Reiseveranstalter) gebucht hat.

Persönlichkeitsrechte
Der Kunde bzw. der Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung darin ein, dass Cashflow Conference während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen von ihm erstellen und diese auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten unbeschränkt und unentgeltlich verwerten darf. Die Einwilligung ist räumlich und zeitlich nicht beschränkt.

Ausübung des Widerrufsrechts für Verbraucher bei Veranstaltungen
Bucht der Kunde eine Veranstaltung, die innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, so verlangt er damit, dass Cashflow Conference während der Widerrufsfrist beginnt, die Dienstleistungen zu erbringen. Widerruft der Kunde den Vertrag in diesem Fall, hat er Cashflow Conference einen angemessenen Betrag zu zahlen. Angemessen ist ein Betrag, der dem Anteil der Dienstleistungen entspricht, die Cashflow Conference bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung bereits erbracht hat, wobei der Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu berücksichtigen ist. Dieses gilt nur für Veranstaltungen, welche nicht durch Absatz A 2.4 (siehe oben) vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

C Bezug von Content


Nutzungsvertrag
Der zwischen Cashflow Conference und dem Kunden geschlossene Vertrag zur Nutzung des Content läuft, wenn nicht anders bestimmt, auf unbestimmte Zeit. 

Der Kunde ist, wenn nicht anders bestimmt, berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. 

Nach Kündigung kann Cashflow Conference das Nutzerkonto des Kunden mit sämtlichen von ihm evtl. eingestellten Inhalten und Leistungen löschen. Der Kunde hat dann auch auf bereits erworbene Inhalte keinen Zugriff mehr. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Löschung seines Kontos noch ein laufendes Abonnement besitzen oder eine Zusatzleistung gebucht haben, deren Laufzeit noch nicht beendet ist, wird ein eventuell bereits von ihm bezahlter Betrag nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet. 

Cashflow Conference ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen in Textform ordentlich zu kündigen, ggf. – bei Abonnements – frühestens zum Ende einer 30-Tage-Abonnement-Laufzeit, wenn nicht anders bestimmt.

Abonnements
Cashflow Conference bietet Abonnements mit und ohne Mindestlaufzeiten an. Die Abonnements verlängern sich auf unbestimmte Zeit automatisch um jeweils den bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitraum, beginnend mit dem Tag, an dem der Kunde das Abonnement bezogen hat, bis eine Kündigung durch den Kunden oder Cashflow Conference erfolgt. 

Cashflow Conference ist berechtigt, jedes Abonnement zum Ende der Abonnement-Laufzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform zu kündigen.

Preise
Die für den Bezug von Content jeweils aktuellen Preis- und Abonnementmodelle und der jeweilige Leistungsumfang sind auf der Website www.cashflow-conference.com zu finden.

Soweit nicht anders angegeben, enthalten alle Preisangaben die jeweils gültige Umsatzsteuer. 

D Haftungsausschluss und Medizinische Hinweise


Cashflow Conference ist nicht lizenziert im Bereich Gesundheits-, Wellness, Fitness- und Ernährungsbezogener Informationen auszubilden. Alle Produkte sind ausschließlich für Bildungszwecke bestimmt. Damit sind sie weder Ersatz für professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung, noch erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Fragen zu der eigenen Gesundheit sollte immer ein Arzt oder eine andere Fachkraft des Gesundheitswesens konsolidiert werden.

Die Inhalte werden dabei auf eigenes Risiko verwendet. Cashflow Conference haftet nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus dem Konsum oder der Anwendung der zur Verfügung gestellten oder aufgrund verlinkter Inhalte resultieren.

Nichts, was von Cashflow Conference angegeben oder gepostet wird oder über Cashflow Conference verfügbar ist, ist als medizinische oder beratende Tätigkeit gedacht und darf nicht als solche angesehen werden. Außerdem ist Cashflow Conference weder für die Wirksamkeit, noch die korrekte Anwendung der zur Verfügung gestellten oder verlinkten Inhalte verantwortlich.

Mit Zustimmung und Nutzung der Website, der Produkte und der Dienste von Cashflow Conference wird zur Kenntnis genommen, dass keine Inhalte dafür bestimmt sind oder konzipiert wurden, um Krankheiten oder Leiden zu heilen und zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu verhindern. Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass Cashflow Conference keine Notfalldienste zur Verfügung stellt, die mögliche Schäden an Körper oder Psyche behandeln könnten.

Die Dienste oder Produkte, die über Cashflow Conference zur Verfügung gestellt werden, sind möglicherweise nicht für jeden geeignet. Mit Nutzung wird das Einverständnis bekundet die Dienste und Produkte verantwortungsbewusst zu nutzen. Sie sollten nicht während der Autofahrt, der Bedienung von schweren Maschinen oder andere Aufgaben ausgeführt oder konsumiert werden, da sie Aufmerksamkeit und Konzentration erfordern und zu Entspannungszuständen sowie emotionalen Reaktionen führen können.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Cashflow Conference beschränkt oder ausgeschlossen ist, gelten die Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cashflow Conference.

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