AGB-Aussteller
Allgemeine Ausstellerbedingungen
Version 1.0 – Gültig für die Cashflow Conference
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln die Buchung eines Ausstellerstands auf der Cashflow Conference (“Veranstaltung”). Durch die Buchung eines Standes akzeptieren Sie diese Bedingungen in vollem Umfang. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.
1. EINLEITUNG
1.1. Die Cashflow Conference wird organisiert von Cashflow Conference GmbH, mit Sitz in Theodor-Heuss-Str. 6, 70174 Stuttgart (“Veranstalter”).
1.2. Diese AGB und die dazugehörige Ausstellerübersicht (zusammen als “Vereinbarung” bezeichnet) regeln Ihre Rechte und Pflichten als Aussteller (“Sie” oder “Aussteller”).
1.3. Durch das Reservieren eines Standes akzeptieren Sie alle Regelungen dieser Vereinbarung.
1.4. Die Rechte an der Veranstaltung und deren Logos/Marken (“Veranstaltungsmarken”) verbleiben beim Veranstalter. Sie erhalten eine
nicht-exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Veranstaltungsmarken für die Bewerbung Ihres Auftritts auf
der Veranstaltung.
1.5. Der Veranstalter erhält das Recht, Ihre Firmenlogos und -zeichen für die Bewerbung der Veranstaltung zu nutzen.
1.6. Die Zahlung der Ausstellergebühr hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Eine verspätete Zahlung kann zur Stornierung der Reservierung führen. Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Messebereich zu verweigern oder den Stand anderweitig zu vergeben, sollte das Zahlungsdatum überschritten oder die Zahlung nicht bis zum Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
1.7. Die Teilnahme unterliegt einer Genehmigung durch den Veranstalter. Aussteller, die Inhalte oder Dienstleistungen in folgenden Bereichen anbieten, werden nicht zugelassen:
Black-Hat-Praktiken
Glücksspiel oder Wetten
Erotik und Dating
Gewinnspiele
Illegale Aktivitäten
Bei Verstößen behalten wir uns vor, die Teilnahme zu beenden – auch ohne Rückerstattung.
2. RECHTE UND PFLICHTEN DES AUSSTELLERS
2.1. Sie erhalten die vertraglich vereinbarten Ausstellerleistungen laut Ausstellerübersicht.
2.2. Jegliche Nutzung der Veranstaltungsmarken darf ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen.
2.3. Eine Anpassung Ihrer Logos während der Vertragslaufzeit verpflichtet uns nicht zur Aktualisierung bereits produzierter Materialien.
2.4. Sollten einzelne Leistungen nicht wie geplant erbracht werden können, behalten wir uns vor, diese durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
2.5. Sie tragen alle Kosten Ihrer Teilnahme (Anreise, Personal, Werbematerial etc.). Darüber hinaus werden Standnebenkosten für Stromversorgung (Licht) sowie eine Müllentsorgungspauschale separat in Rechnung gestellt. Der Stromanschluss für Ihren Stand muss separat über den Messeshop gebucht werden.
2.6. Jeder Aussteller ist selbst verantwortlich für den Müll auf seinem Stand und dessen Entsorgung.
Sollten zur Standabnahme nach Beendigung der Veranstaltung noch Müll oder Gegenstände auf dem Stand oder in der Location verbleiben, die dem Aussteller zuzuordnen sind, haftet der Aussteller für die Entsorgung. Diese wird dem Aussteller in Rechnung gestellt.
2.7. Eigene Musikboxen oder Tonwiedergabegeräte sind im Messebereich
nicht erlaubt.
2.8. Die Cashflow Conference übernimmt keine Haftung für den Stand, Standmaterialien oder persönliche Wertsachen der Aussteller.
2.9. Standbaumaterialien, Ausschmückungen und Dekorationen müssen entsprechend DIN 4102 mindestens B1 oder mindestens Klasse C nach EN 13501-1 (schwer entflammbar) sein.
Der Aussteller ist auf Anforderung gegenüber der Feuerwehr nachweispflichtig. Normal oder leicht entflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase bildende Materialien dürfen nicht verwendet werden. Es muss für jeden Gegenstand und jede Dekoration ein entsprechendes Brandschutzzertifikat vorliegen.
2.10. Der Veranstalter ist berechtigt, Anweisungen zur Durchführung der Veranstaltung zu geben. Diese sind verbindlich.
2.11. Standverlegungen sind auf schriftliche Anfrage möglich, aber nicht garantiert.
3. VERHALTENSPFLICHTEN
3.1. Jeder Vertreter Ihres Unternehmens benötigt ein gültiges Aussteller- oder Besucherticket.
3.2. Sie verpflichten sich zur aktiven Bewerbung der Veranstaltung über Ihre Marketingkanäle.
3.3. Ihre Materialien müssen rechtzeitig eingereicht und den Vorgaben entsprechen.
3.4. Werbemittel dürfen keine falschen Angaben, Gesetzesverstöße oder Rechte Dritter verletzen.
3.5. Jegliche Form von anstößiger, sexueller oder kulturell unangemessener Darstellung ist untersagt.
3.6. Die Bewerbung von Glücksspiel, Wetten oder Black-Hat-Produkten ist nicht erlaubt.
3.7. Es ist nur ein Unternehmen pro Stand zugelassen. Weitere Firmen dürfen weder auf Werbemitteln noch am Stand erscheinen.
3.8. Sie sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Für Verstöße haften Sie in vollem Umfang.
3.9. Bei Erhebung personenbezogener Daten vor Ort sind Sie eigenständig für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich.
3.10. Veranstaltungsbezogene Materialien dürfen ohne Genehmigung nicht weitergegeben, unterlizenziert oder verändert werden.
3.11. Sollte das notwendige Werbematerial nicht fristgerecht eingereicht werden, behalten wir uns vor, öffentlich verfügbare Inhalte von Ihrer Website zu verwenden.
3.12. Sie verpflichten sich zur Einhaltung des auf der Website veröffentlichten Verhaltenskodex.
Stand: Mai 2025